Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

LAV Art. 32        

1 Ein individueller Gehaltsaufstieg nach Artikel 14 LAG wird jeweils auf den folgenden 1. August gehaltswirksam, wenn die Lehrkraft zu diesem Zeitpunkt über ein zusätzliches Praxisjahr verfügt.

2 Ein Anspruch auf Ausrichtung von zusätzlichen Gehaltsstufen besteht nicht.

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