Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAV Art. 37        Treueprämie

1 Die Lehrkräfte haben Anspruch auf Treueprämie. Die volle Prämie entspricht einem bezahlten Urlaub von elf Arbeitstagen oder einem entsprechenden Entgelt.

2 Der bezahlte Urlaub entspricht bei vollständiger Umwandlung der Treueprämie 1/24 der Jahreslektionenzahlen. Für die Berechnung ist der durchschnittliche Beschäftigungsgrad der vorausgegangenen fünf Jahre ausschlaggebend. Eine teilweise Umwandlung in das entsprechende Entgelt erfolgt im Verhältnis zu 1/24 der Jahreslektionen.

3 Die Anstellungsbehörde entscheidet auf Gesuch der Lehrkraft hin, ob der Bezug der Treueprämie in Form eines bezahlten Urlaubs gewährt wird.

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