Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

LAV Art. 47        Maximaler Beschäftigungsgrad

1 Der maximal entlöhnte Beschäftigungsgrad darf 105 Prozent nicht übersteigen.

2 Die Bildungs- und Kulturdirektion  kann diesen Wert für einzelne Funktionen und Lehrerkategorien aus wichtigen Gründen durch Verordnung höher oder tiefer ansetzen.

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