Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAV Art. 53        Unterrichten

1 Das Unterrichten umfasst insbesondere das Planen, Vorbereiten, Organisieren, Durchführen und Auswerten des Unterrichts.

2 Die Lehrkräfte gestalten den Unterricht so, dass die Lernziele erreicht und Lernprozesse ermöglicht werden.

3 Sie beurteilen die Schülerinnen und Schüler sowie die Lernenden. Die Beurteilung dient der Analyse, der Diagnose, der Förderung des Lernens und der Selektion.

4 Sie arbeiten an den Abschlussprüfungen an ihren Schulen sowie an den Aufnahme- und Übertrittsverfahren mit.

5 Sie sind zur Mithilfe an besonderen Schulveranstaltungen verpflichtet.

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