LAV Art. 57 Mitarbeit
1 Die Lehrkräfte wirken an der Zielerreichung, an der Organisation und an der Administration der Schule nach Anweisung der Schulleitung mit.
2 Sie evaluieren und entwickeln den eigenen Unterricht weiter.
3 Sie arbeiten sowohl fachlich, methodisch-didaktisch wie auch bezüglich der Schulkultur aktiv an der Qualitätsentwicklung mit.
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