LAV Art. 65 Dokumentation und Ablage der Ergebnisse
1 Das Ergebnis der Zielüberprüfung sowie die neu vereinbarten Ziele und Massnahmen werden schriftlich festgehalten. Die Gesprächspartnerinnen und -partner bestätigen die Kenntnisnahme der Ergebnisse.
2 Die Ergebnisse werden beim zuständigen Personaldienst im Personaldossier abgelegt.
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