Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAV Art. 66        Vorgehen bei Differenzen

1 Lehrkräfte und Schulleitungen, welche die Ergebnisse des Gesprächs als unzutreffend oder unkorrekt betrachten, können innert zehn Tagen nach dem Gespräch eine Überprüfung verlangen. Diese Überprüfung erfolgt im Rahmen einer Aussprache, deren Ergebnis schriftlich festzuhalten ist.

2 Die Überprüfung gemäss Absatz 1 erfolgt

a für Lehrkräfte und Schulleitungen der Volksschule durch die Schulkommission,

b für Lehrkräfte und Schulleitungen der Sekundarstufe II und der höheren Fachschulen durch die vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt bestimmten Stellen.

3 Ist die Lehrkraft oder die Schulleitung mit dem Ergebnis der Überprüfung nicht einverstanden, kann sie zuhanden des Personaldossiers eine schriftliche Erklärung abgeben.

Kommentare

This page has no comments.