Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAV Art. 69        Nachweis der Weiterbildung

1 Die Lehrkräfte sind verpflichtet, ihre Weiterbildung gegenüber der Schulleitung nachzuweisen.

2 Die Schulleitung informiert die Anstellungsbehörde und das Schulinspektorat auf Verlangen über die Weiterbildung der Lehrkräfte der Volksschule.

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