Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAV Art. 70        Bewilligungspflicht

1 Die Lehrkräfte müssen für Weiterbildungsveranstaltungen, die während der Unterrichtszeit besucht werden, ein Urlaubsgesuch bei der Schulleitung einreichen.

2 Für Lehrkräfte der Volksschule dürfen pro Jahr Urlaube gemäss Absatz 1 für insgesamt höchstens sechs Arbeitstage gewährt werden.

3 Für Weiterbildungsveranstaltungen gemäss Absatz 1, die von der Bildungs- und Kulturdirektion als obligatorisch erklärt werden, muss keine Bewilligung eingeholt werden.

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