Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAV Art. 84        

1 Lehrkräften, die ein öffentliches Amt im Sinne von Artikel 199 PV ausüben, bewilligt die Anstellungsbehörde auf Gesuch hin pro Kalenderjahr bezahlten Urlaub im Umfang von höchstens dem Dreifachen der zu erteilenden Wochenlektionen, wenn das Amt zwingend während der Unterrichtszeit ausgeübt werden muss und nicht bereits eine entsprechende Gehaltsausfallsentschädigung ausgerichtet worden ist.

2 Erfordert die Ausübung des öffentlichen Amtes mehr als den nach Absatz 1 zulässigen Urlaub, werden die entsprechenden Stellvertretungskosten (einschliesslich Arbeitgeberbeiträgen) der Lehrkraft am Ende des Kalenderjahrs in Rechnung gestellt.

3 Die Artikel 200 und 201 PV kommen sinngemäss zur Anwendung.

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