Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAV Art. 86        Bewilligungspflicht

1 Meldepflichtige Nebenbeschäftigungen müssen durch die Anstellungsbehörde bewilligt werden. Vorbehalten bleiben Absatz 2 und Artikel 87.

2 Für meldepflichtige Nebenbeschäftigungen von Lehrkräften mit kleinen Pensen ist keine Bewilligung erforderlich, wenn sich die Nebenbeschäftigung und die Erfüllung des Berufsauftrags zusammen im Rahmen der Jahresarbeitszeit bewegen und kein Interessenkonflikt besteht.

3 Ändern sich Art oder Umfang einer bewilligten Nebenbeschäftigung erheblich, muss eine neue Bewilligung eingeholt werden.

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