LAV Art. 94 ...
1 Für Aufgaben, die nicht einem Pool gemäss Artikel 91 bis 92a zugeordnet werden können, kann zeitlich befristet ein Sonderpool in Beschäftigungsgradprozenten bewilligt werden
a für die Volksschule durch das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung,
b für die Sekundarstufe II und die höheren Fachschulen durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
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