LAV Art. 98 Anstellungskompetenz in an Maturitätsschulen angeschlossenen Handelsmittelschulen
1 Für Handelsmittelschulen, die einer Maturitätsschule angeschlossen sind, gelten bis zum Inkrafttreten des Mittelschulgesetzes vom 27. März 2007 (MisG[16]) die bisherigen Anstellungskompetenzen.
[16] BSG 433.12
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