Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LADV Art. 3        Anstellungsbehörde

1 Die Anstellungsbehörde stellt Stellvertreterinnen und Stellvertreter an, deren Anstellungsverhältnis für mehr als einen Monat eingegangen wird. Sie kann diese Kompetenz an die Schulleitung delegieren, falls diese nicht Anstellungsbehörde ist.

2 Die Schulleitung stellt Stellvertreterinnen und Stellvertreter an, deren Anstellungsverhältnis für bis zu einem Monat eingegangen wird.

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