LADV Art. 15 Erhöhung des Pflichtpensums bei Einzelunterricht und Kleingruppen
1 Unterrichten Lehrkräfte Einzelpersonen (Einzelunterricht), so wird ihr Pflichtpensum wie folgt erhöht:
a auf der Sekundarstufe II um drei Wochenlektionen,
b in der höheren Berufsbildung oder der Weiterbildung um 114 Jahreslektionen.
2 Unterrichten Lehrkräfte eine Gruppe von zwei bis fünf Lernenden (Kleingruppenunterricht), so wird ihr Pflichtpensum wie folgt erhöht:
a auf der Sekundarstufe II um zwei Wochenlektionen,
b in der höheren Berufsbildung oder der Weiterbildung um 76 Jahreslektionen.
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