LADV Art. 18 Führung
1 Für das in der individuellen Pensenbuchhaltung gesammelte Guthaben und die geäufnete Altersentlastung ist für jede Teilanstellung ein separates Konto zu führen. Zur Ermittlung des gesamten Saldos sind die einzelnen Teilanstellungen zu addieren
2 Die Konti werden jährlich abgerechnet und durch die Schulleitung und die Lehrkraft visiert.
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