Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LADV Art. 19        

1 Wird ein unbezahlter Urlaub bezogen, so wird bei der Berechnung des Gehalts ein über- oder unterdurchschnittlicher Anteil an unterrichtsfreier Zeit berücksichtigt. Vorbehalten bleibt Absatz 5.

2 Der über- oder unterdurchschnittliche Anteil an unterrichtsfreier Zeit wird anhand des durchschnittlichen Anteils an unterrichtsfreier Zeit in einem Schuljahr ermittelt.

3 Bei einem Antritt des unbezahlten Urlaubs während des laufenden Schuljahrs erfolgt die Berücksichtigung beim letzten Gehalt vor dem Urlaub.

4 Bei einer Beendigung des unbezahlten Urlaubs während des laufenden Schuljahrs erfolgt die Berücksichtigung beim ersten Gehalt nach dem Urlaub.

5 Nicht berücksichtigt wird ein über- oder unterdurchschnittlicher Anteil an unterrichtsfreier Zeit bei der Berechnung des Gehalts,

a wenn der unbezahlte Urlaub eine Woche oder weniger dauert,

b wenn der unbezahlte Urlaub am 1. August beginnt und am 31. Juli endet.

Kommentare

This page has no comments.