Gehaltssystem
Das Gehaltssystem für Lehrpersonen ist im Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) und in der Verordnung über die Anstellung der Lehrpersonen (LAV) geregelt. Es baut auf den Elementen Gehaltsklassen und Gehaltsstufen auf.
Jede Schulstufe resp. jeder Unterrichtsbereich ist gemäss Anhang 1 der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) einer Gehaltsklasse zugeordnet. In dieser entwickelt sich über die Jahre das individuelle Gehalt.
Jede Gehaltsklasse setzt sich aus dem fixen Grundgehalt (100 Prozent) sowie dem individuellen Gehaltsbestandteil zusammen. Letzterer besteht aus 77 Gehaltsstufen à je 0.75 Prozent (total 57.75 Prozent). Das Maximalgehalt beträgt somit in jeder Klasse 157.75 Prozent des Grundgehalts. Dem Grundgehalt vorangestellt sind 50 Vorstufen à je 0.75 Prozent. Welche Gehaltsstufe zur Anwendung kommt, wird im Rahmen der ((LINK 40.02)) Einstufung ermittelt.
ABBILDUNG
Die Jahres- resp. Monatsgehälter, die sich aus den unterschiedlichen Kombinationen von Gehaltsklasse und Gehaltsstufe ergeben, werden in der jährlich neu publizierten Gehaltsklassentabelle abgebildet.
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Gehaltsaufstieg
Der Regierungsrat legt jährlich den Anteil der Gehaltssumme fest, der für den generellen und den individuellen ((LINK 40.05)) Gehaltsaufstieg zur Verfügung steht. Ein individueller Gehaltsaufstieg wird jeweils auf den folgenden 1. August gehaltswirksam, wenn die Lehrperson zu diesem Zeitpunkt über ein zusätzliches ganzes Praxisjahr verfügt.
Es besteht kein Anspruch auf einen Gehaltsaufstieg.
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