Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufe II und der höheren Fachschulen, die für eine befristete Dauer zusätzliche Aufgaben übernehmen und damit zur Entlastung von Schulleitungsmitgliedern und Abteilungsleitungen beitragen, können mittels funktionsbezogener Zulagen zusätzlich entlöhnt werden.
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