Der Einzellektionenansatz wird zur Entlöhnung von Einzellektionen, von Stellvertreterinnen und Stellvertretern wie auch von Fachreferenden und Klassenhilfen angewandt. Die Ansätze beinhalten Ferien- und Feiertagsentschädigung sowie den anteilsmässigen 13. Monatslohn und werden in Anhang 1 LADV pro gehaltene Lektion auf der jeweiligen Stufe definiert.
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