Im Falle einer Arbeitslosigkeit wird für die Prüfung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung die Arbeitgeberbescheinigung und allenfalls die Zwischenverdienstbescheinigung benötigt. Erstere muss zu Beginn der Arbeitslosigkeit eingereicht werden und letztere jeweils monatlich, sofern ein Zwischenverdienst erzielt wird.
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