Lehrpersonen werden mittels Anstellungsverfügung angestellt. Die Verfügung regelt die üblichen Bestandteile des Anstellungsverhältnisses. Die Einstufung und damit das Anfangsgehalt werden separat in der sogenannten Einstufungsverfügung festgelegt. Die Lehrperson kann bei Bedarf gegen die Verfügungen Beschwerde führen.
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