Im Todesfall einer Lehrperson endet das Anstellungsverhältnis und Familienangehörige bzw. andere Personen, deren Versorgerin die verstorbene Person war, erhalten das Gehalt vom Todestag an für den laufenden Monat wie auch für die folgenden drei Monate ausbezahlt. Die Gehaltsfortzahlung richtet sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Todes.
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