Altersentlastung
Die Altersentlastung (AE), die Lehrpersonen im Kanton Bern nach vollendetem 50., 54. und 58. Altersjahr erhalten, soll ihnen bei gleichbleibendem Lohn mehr Regenerationszeit gewähren. Die Entlastung beträgt je vier Prozent des individuellen Beschäftigungsgrads:
Höhe und zeitliche Ausrichtung der Altersentlastung:
4 % Altersentlastung | Auf Beginn des Semesters nach vollendetem 50. Altersjahr |
8 % Altersentlastung | Auf Beginn des Semesters nach vollendetem 54. Altersjahr |
12 % Altersentlastung | Auf Beginn des Semesters nach vollendetem 58. Altersjahr |
Sie können die Altersentlastung wie folgt beziehen:
a) Reduktion des Pensums
Bei der Option der Pensenreduktion verringert sich die Lektionenzahl bei gleichbleibendem Lohn.
b) Äufnung der Altersentlastung
Auf Gesuch an die Schulleitung hin, und wenn die betrieblichen Verhältnisse es erlauben, kann die gesamte AE auch im IPB-/AE-Konto angesammelt und zu einem späteren Zeitpunkt in Form eines (grösseren) Urlaubs oder einer (grösseren) Pensenreduktion bezogen werden. Der Zeitpunkt des Urlaubs bzw. der Pensenreduktion muss mit der Schulleitung resp. der Anstellungsbehörde abgesprochen und schliesslich bewilligt werden.
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