Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

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Mit der elektronischen Pensenmeldung (ePM) werden Meldungen bezüglich Eintritt einer Lehrperson, wie auch Änderungen des Anstellungsverhältnisses, Abwesenheiten oder ein Anstellungsende erfasst. Die ePM ist damit das zentrale Instrument im Gehaltswesen der Lehrpersonen.

Wichtige Links und Formulare

Link 1

Link 2

Link 3

Elektronische Pensenmeldung (ePM)

Die elektronische Pensenmeldung (ePM) ist das zentrale Instrument der Datenerhebung im Gehaltswesen der Lehrpersonen. In der ePM werden Meldungen mit Gültigkeit ab Semesterbeginn per 1. August bzw. 1. Februar erfasst:

  • Eintritt (neue oder bestehende Lehrperson oder Schulleitung an der Schule)
  • Änderungen Anstellungsverhältnis (Mutation des Beschäftigungsgrades)
  • Abwesenheiten
  • Anstellungsende

Meldungen mit Gültigkeitsdatum nach dem 1. August bzw. 1. Februar (z.B. Abwesenheit ab 20. September) oder rückwirkende Meldungen nach der Freigabe der ePM können über die Funktion Nachmeldungen (ePM-Benutzerhandbuch) erfasst werden. Daten, die in der ePM nicht erhoben werden können, sind auf den bestehenden Formularen anzugeben. Diese verstehen sich daher als Ergänzung zur ePM.

Wichtig zu wissen: Änderung der pensenmeldungsverantwortlichen Person

Kontakt

Allgemeine Fragen zur ePM:

Hotline der Gehaltsadministration Kindergarten, Volksschulen und Gymnasien 
epm@erz.be.ch+41 31 633 83 12

Technische Fragen zur ePM (Zugriff, Fehlermeldungen, Anpassungen, etc.)

Hotline für  technische Fragen (Zugriff, Fehlermeldungen, Anpassungen, etc.): personalinformatik.apd@erz.be.ch; +41 31 633 83 20

Erfassung von Meldungen in der ePM

Für die Erfassung der Meldungen mit Gültigkeit per 1. August (1. Semester) bzw. 1. Februar (2. Semester) gelten feste Termine. Diese sind in nachfolgender Grafik ersichtlich:

((GRAFIK _ ENTWURF)) Wichtige Termine im Zusammenhang mit der ePM während des Schuljahres

Folgende Meldungen sind zwingend in der elektronischen Pensenmeldung (ePM) zu erfassen:

Eintritt

  • Neueintritt einer Lehrperson
    Befristete oder unbefristete Anstellung, Stellvertretung befristet
  • Wiedereintritt einer Lehrperson
  • Neuanstellung ohne Unterbruch / Wechsel des Schulorts

Änderung Anstellungsverhältnis

  • Verlängerung einer befristeten Anstellung als Stellvertretung (ohne Unterbruch)
  • Verlängerung einer befristeten Anstellung als Stelleninhaber/in
  • Umwandlung des Anstellungsverhältnisses von befristet zu unbefristet
  • Zusätzliche Anstellung: Lehrperson wird nebst Unterricht im Bereich Schulleitung/Schuladministration angestellt
  • Zusätzliche Anstellung: Lehrperson wird zusätzlich für eine andere Schulstufe angestellt
  • Pensenänderung (Mutation des Beschäftigungsgrades)

Abwesenheiten

  • Abwesenheit infolge Krankheit
  • Abwesenheit infolge Unfall
  • Abwesenheit aufgrund Schwangerschaftsbeschwerden
  • Abwesenheit wegen Urlaub bei Geburt
  • Abwesenheit infolge Bezug der Treueprämie als bezahlten Urlaub
  • Abwesenheit infolge bezahltem Urlaub
  • Abwesenheit infolge unbezahltem Urlaub
  • Abwesenheit aufgrund Rekrutenschule, Beförderungsdienste, Zivildienst, freiwillige Dienste

Anstellungsende

  • Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer
  • Ende der befristeten Anstellung
  • Pensionierung des Stelleninhabers
  • Todesfall

Nachmeldungen

Eine Änderung des Beschäftigungsgrades während des Semesters oder nach bereits erfolgter Freigabe der ePM muss mittels Funktion «Nachmeldung» erfasst werden.

 

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