Gehaltsrelevante Anerkennung von Lehrdiplomen für eine unbefristete Anstellung ohne Auflagen
Lehrpersonen, die an der Volksschule unterrichten (inkl. schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen) sowie Lehrpersonen an kantonalen Mittelschulen und an kaufmännischen Berufsfachschulen können im Kanton Bern auf der entsprechenden Schulstufe ohne Auflagen angestellt werden, wenn sie über ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) gesamtschweizerisch anerkanntes Lehrdiplom (oder ein entsprechendes Vorgängerdiplom) oder ein vom Kanton Bern anerkanntes Lehrdiplom verfügen.
Welche Diplome anerkannt sind, kann der vom EDK publizierten Liste der anerkannten Lehrdiplome entnommen werden. Auskunft zu allfälligen Vorgängerdiplomen der anerkannten Diplome gibt das jeweilige Erziehungsdepartement des Kantons, der das Lehrdiplom ausgestellt hat.
Anerkennung von ausländischen Diplomen
Diplomanerkennungen werden je nach Diplom von einer anderen Stelle vorgenommen. Die Kosten für eine Anerkennung sind durch die Lehrperson zu tragen.
Nicht gehaltsrelevante Anerkennung von Diplomen für eine unbefristete Anstellung ohne Auflagen, welche von der EDK abgewiesen wurden
Wurde ein ausländisches Lehrdiplom von der EDK abgewiesen, entscheidet die Abteilung Pädagogische Hochschulen des Amts für Hochschulen der Bildungs- und Kulturdirektion sowohl für die Volksschule (inkl. schulischer Heilpädagogik), die kantonalen Mittelschulen wie auch für die kaufmännischen Berufsfachschulen, ob das Diplom einem anerkannten Diplom entspricht. Der Entscheid bezieht sich jeweils auf die unbefristete Anstellbarkeit an einer konkreten Stelle und ist nicht allgemeingültig.
Nicht gehaltsrelevante Anerkennung von Diplomen für eine unbefristete Anstellung ohne Auflagen an Berufsfachschulen
Bei Berufsfachschulen erfolgt die Beurteilung anhand der MBA Vorgabe "Qualifikation von Berufsfachschul- und Berufsmaturitätslehrpersonen". Die Anerkennung hat keine Lohnrelevanz und gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet für die anerkannten Lehrgänge der entsprechenden Schulstufe.
((KONTAKTKARTE)) Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA)
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