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Lehrpersonen mit nicht anerkanntem Diplom können ihren Abschluss prüfen und einem Schweizerischen Diplom gleichsetzen lassen und folglich ohne Auflagen an der entsprechenden Schulstufe angestellt werden. Je nach Diplom wird die Anerkennung von einer anderen Stelle vorgenommen. Die Kosten gehen jeweils zu Lasten der Lehrperson. 

Gehaltsrelevante Anerkennung von Lehrdiplomen für eine unbefristete Anstellung ohne Auflagen

Lehrpersonen, die an der Volksschule unterrichten (inkl. schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen) sowie Lehrpersonen an kantonalen Mittelschulen und an kaufmännischen Berufsfachschulen können im Kanton Bern auf der entsprechenden Schulstufe ohne Auflagen angestellt werden, wenn sie über ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) gesamtschweizerisch anerkanntes Lehrdiplom (oder ein entsprechendes Vorgängerdiplom) oder ein vom Kanton Bern anerkanntes Lehrdiplom verfügen.

Welche Diplome anerkannt sind, kann der vom EDK publizierten Liste der anerkannten Lehrdiplome entnommen werden. Auskunft zu allfälligen Vorgängerdiplomen der anerkannten Diplome gibt das jeweilige Erziehungsdepartement des Kantons, der das Lehrdiplom ausgestellt hat.

Anerkennung von ausländischen Diplomen

Diplomanerkennungen werden je nach Diplom von einer anderen Stelle vorgenommen. Die Kosten für eine Anerkennung sind durch die Lehrperson zu tragen.

DiplomeAnerkennung durchBemerkung
Ausländische Lehrer-DiplomeSchweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)

Ausländische Universitäre Diplome

swissuniversitiesAusbildungen nach Bologna-Prozess können ohne Anerkennung angerechnet werden.
Andere ausländische DiplomeStaatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Nicht gehaltsrelevante Anerkennung von Diplomen für eine unbefristete Anstellung ohne Auflagen, welche von der EDK abgewiesen wurden

Wurde ein ausländisches Lehrdiplom von der EDK abgewiesen, entscheidet die Abteilung Pädagogische Hochschulen des Amts für Hochschulen der Bildungs- und Kulturdirektion sowohl für die Volksschule (inkl. schulischer Heilpädagogik), die kantonalen Mittelschulen wie auch für die kaufmännischen Berufsfachschulen, ob das Diplom einem anerkannten Diplom entspricht. Der Entscheid bezieht sich jeweils auf die unbefristete Anstellbarkeit an einer konkreten Stelle und ist nicht allgemeingültig.

Kontakt bei Fragen: 

Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD)

Abteilung Pädagogische Hochschulen
Margrit Zwahlen
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern

Tel. +41 31 633 84 58
margrith.zwahlen@be.ch 

Nicht gehaltsrelevante Anerkennung von Diplomen für eine unbefristete Anstellung ohne Auflagen an Berufsfachschulen

Bei Berufsfachschulen erfolgt die Beurteilung anhand der MBA Vorgabe "Qualifikation von Berufsfachschul- und Berufsmaturitätslehrpersonen". Die Anerkennung hat keine Lohnrelevanz und gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet für die anerkannten Lehrgänge der entsprechenden Schulstufe.

Kontakt bei Fragen: 

Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD)

Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA)
Kasernenstrasse 27
Postfach
3000 Bern 22

Tel. +41 31 633 87 00
Fax +41 31 633 87 29

Kontakt per E-Mail
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