Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 26 Nächste Version anzeigen »

Die individuelle Pensenbuchhaltung (IPB) funktioniert analog einem Zeitkonto. So werden in der IPB Lektionen oder Prozente aus dem aktuellen Beschäftigungsgrad verbucht, die vom tatsächlich entlöhnten Beschäftigungsgrad abweichen und nicht im gleichen Semester im Rahmen des Berufsauftrags kompensiert werden können. 

Individuelle Pensenbuchhaltung (IPB)

Längere Abweichungen während beispielsweise einem oder zwei Semestern oder zusätzlich erteilte resp. ausfallende Einzellektionen können dazu führen, dass der Beschäftigungsgrad einer Lehrperson nicht dem tatsächlich entlöhnten Beschäftigungsgrad entspricht. Nach Möglichkeit sollten diese Abweichungen im gleichen Semester kompensiert werden. Ausgleichen kann eine Lehrperson die Abweichungen einerseits im Rahmen der Erfüllung des Berufsauftrags oder andererseits durch Mehr- oder Minderlektionen.

Ist eine Kompensation innert dieser Frist nicht möglich, gibt es folgende Möglichkeiten, die Abweichungen zwischen dem effektiven und dem entlöhnten Beschäftigungsgrad zu korrigieren:

a) Führen einer individuellen Pensenbuchhaltung (IPB-/AE-Konto)

Für länger dauernde Abweichungen ist die IPB das geeignete Führungsinstrument für die Schulleitung. Die IPB kann aber auch bei Einzellektionen verwendet werden. Es gelten dieselben Regeln bezüglich Ein- und Ausbuchung.

Wichtig zu wissen: IPB für die Funktionen „Schulleitung“ und „Pool für Spezialaufgaben“

Für die Funktionen „Schulleitung“, „Pool für Spezialaufgaben“ kann keine IPB geführt werden. Es ist jedoch möglich, hier die sogenannte Altersentlastung anzusammeln. 

b) Abgeltung über den Einzellektionenansatz 

Zusätzlich übernommene Unterrichtslektionen können auch über den Einzellektionenansatz LADV Anhang 1 abgegolten werden.  Die Summe aller Lektionen darf den Beschäftigungsgrad von 105 Prozent jedoch nicht überschreiten.

c) Anpassen des Beschäftigungsgrades (bis maximal 105 Prozent) 

Wenn schon vor Beginn des Schuljahres klar ist, dass der Beschäftigungsgrad nicht eingehalten werden kann, muss der ausbezahlte Beschäftigungsgrad korrigiert werden sofern dies aufgrund der Anstellungsverfügung sowie der Einhaltung der Kündigungsgründe bzw. Kündigungsfristen zulässig ist.


Wichtig zu wissen: Individuelle Pensenbuchhaltung (IPB)

  • Der IPB-Gesamtsaldo darf insgesamt maximal minus 8 bis plus 50 Beschäftigungsgradprozente betragen.
  • Folgende zusätzlichen Einsätze können als sogenannte Plus-Buchung in die IPB übertragen werden:
    • Vertretung für eine ausgefallene Lehrkraft
    • Aufgaben und Einsätze des ordentlichen Berufsauftrages, die über die Jahresarbeitszeit hinaus erbracht werden (z.B. Schullager, Schulverlegung, Schulveranstaltungen, spezielle Anlässe, Exkursionen, Projektwochen) 
  • Keine zusätzlichen Einsätze sind insbesondere:
    • Betreuen einer Klasse bei gleichzeitigem Unterrichten einer anderen Klasse
    • Aufgaben und Einsätze im Rahmen des ordentlichen Berufsauftrages, die nicht über die Jahresarbeitszeit hinausgehen (z.B. Schullager, Schulverlegung, Schulveranstaltungen, spezielle Anlässe, Exkursionen, Projektwochen)
  • Folgende Ausfälle werden als sogenannte Minus-Buchung in die IPB übertragen:
    • Ausfall von Lektionen aufgrund von Exkursionen und Prüfungen, die nicht kompensiert werden.

Altersentlastungskonto

Im Kanton Bern erhalten Lehrpersonen nach vollendetem 50., 54. und 58. Altersjahr eine Altersentlastung (AE). Ziel dieser Entlastung ist es, älteren Personen mehr Regenerationszeit zu gewähren. Die Altersentlastung beträgt je vier Prozent des individuellen Beschäftigungsgrads und wird jeweils auf Beginn des neuen Semesters angerechnet.  

Anstelle der Pensenreduktion können Lehrpersonen die gesamte Altersentlastung auch im IPB-/AE-Konto ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt in Form eines beispielsweise grösseren Urlaubs oder in Form einer grösseren Pensenreduktion beziehen. Der Zeitpunkt des Urlaubs bzw. der Pensenreduktion muss mit der Schulleitung oder der Anstellungsbehörde abgesprochen werden, damit der reguläre Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann.

Kontoführung IPB-/AE-Konto

Für die Führung der IPB-/AE-Konti ist die Schulleitung verantwortlich. Sie benutzt dafür das offizielle Formular der Bildungs- und Kulturdirektion. Für die Verwendung anderer Formulare muss bei der ((LINK)) Bildungs- und Kulturdirektion, Abteilung Personaldienstleistungen, eine Bewilligung eingeholt werden (Eine Ausnahme bilden Schulen der Sekundarstufe II, die die Applikation «Evento» einsetzen).

Das IPB-/AE-Konto wird jährlich abgerechnet und von der Schulleitung und der Lehrperson visiert. Es verbleibt bei der Schule und wird nur bei Beendigung der Anstellung der Lehrperson an die gehaltsauszahlende Stelle weitergeleitet.  


Wichtig zu wissen: Kontoführung des IPB-/AE-Kontos

  • Für jede (Teil-)Anstellung muss ein separates Konto geführt werden. Teilanstellungen der gleichen Gehaltsklasse und mit den gleichen Pflichtpensen werden in einem Konto abgehandelt.
  • Der Saldo des IPB-/AE-Kontos muss in Prozentwerte umgerechnet werden. Der Saldo ergibt sich aus der Summe der einzelnen Teilanstellungen.
  • Für die IPB und AE gelten folgende Limiten: plus 50 Prozent/ minus 8 Prozent. Ein Saldo innerhalb dieser Limiten kann auf das folgende Schuljahr übertragen werden. Der übersteigende Teil verfällt. Negativsaldi können auch ohne Zustimmung der Lehrperson übertragen werden. Die Lehrperson kann im Rahmen ihres Beschäftigungsgrades zur Übernahme anderer Pensen oder Aufgaben verpflichtet werden, die über den Berufsauftrag hinausgehen (Art. 8 LAG)

Abbau eines Positiv- oder Negativsaldos im IPB-/AE-Konto

Ein Positivsaldo kann auf verschiedene Arten kompensiert werden:

a) Die Lehrperson erhält bei gleichbleibendem Lohn weniger Lektionen zugeteilt.

b) Die Lehrperson bezieht einen Urlaub (en bloc). 

c) Die Lehrperson wird vorübergehend mit dem erhöhten Beschäftigungsgrad entlöhnt. Dies ist jedoch nur bis zum maximalen Beschäftigungsgrad von 105 Prozent möglich.


Wichtig zu wissen: Auszahlung von Lektionen aus der IPB

Der Abbau eines Positivsaldos durch Auszahlung von Lektionen aus der IPB ist nicht möglich.


Ein Negativsaldo kann auf verschiedene Arten kompensiert werden:

a) Die Lehrperson übernimmt während einem oder zwei Semestern zusätzliche Lektionen. Der entlöhnte Beschäftigungsgrad bleibt dabei gleich.

b) Die Lehrperson wird vorübergehend zu einem tieferen Beschäftigungsgrad entlöhnt. Dieses Vorgehen darf jedoch nur mit Einverständnis der Lehrperson angewendet werden.

Saldierung der individuellen Pensenbuchhaltung

Bei Beendigung der Anstellung wird der Saldo des IPB-/AE-Kontos mit der letzten Gehaltszahlung verrechnet. Basis bildet die aktuelle Gehaltseinstufung. Dazu muss die Pensenbuchhaltung durch die Schulleitung und Lehrperson unterschrieben und an die gehaltsauszahlende Stelle weitergeleitet werden. Der Dienstweg ist einzuhalten.

Wichtig zu wissen: Saldierung der individuellen Pensenbuchhaltung

  • Es können maximal minus acht bis plus fünfzig Beschäftigungsgradprozente saldiert werden. Der übersteigende Teil wird gestrichen. 
  • Negative Saldi werden bei Anstellungsende nicht verrechnet, wenn sie nicht durch die Lehrperson selbst verursacht wurden.

Die Saldierung der individuellen Pensenbuchhaltung an einem Beispiel:

Saldo IPB- und AE-Konto (in Prozent):

12.50

Aktuelle Einstufung (Gehaltsklasse / Gehaltsstufe):

10 / +34

Monatsgehalt in Franken (bei 100 % Beschäftigungsgrad):

8'356.35

Jahresgehalt in Franken (inkl. 13. Monatsgehalt; bei 100 % Beschäftigungsgrad):

108'632.55

Auszahlung von 12.50 % (brutto) in Franken:

13'579.05

Krankheit/Unfall

Krankheit, Unfall oder Mutterschaft unterbrechen die Buchungen im IPB- und AE-Konto nicht. Kann eine Lehrperson aufgrund von Krankheit oder Unfall zusätzlich übernommene Lektionen nicht halten, werden ihr diese Lektionen weiterhin gutgeschrieben. Umgekehrt wird die Kompensation des IPB-/AE-Guthabens auch fortgesetzt, fällt die Lehrperson wegen Krankheit oder Unfall aus.

Fehler beim Ausführen des Makros 'contentincludes-includepagebyversion'

com.atlassian.renderer.v2.macro.MacroException: Die Seite wurde nicht gefunden.: WPGL:/://de: LAV Art. 43 2. Abweichungen vom entlöhnten Beschäftigungsgrad (01.08.2019) /fr: OSE Art. 43 2 Ecarts par rapport au degré d’occupation rétribué (01.08.2019) /:/

Fehler beim Ausführen des Makros 'contentincludes-includepagebyversion'

com.atlassian.renderer.v2.macro.MacroException: Die Seite wurde nicht gefunden.: WPGL:/://de: LADV Art. 17 Äufnung der Altersentlastung (01.08.2018) /fr: ODSE Art. 17 Cumul de la décharge horaire (01.08.2018) /:/

Fehler beim Ausführen des Makros 'contentincludes-includepagebyversion'

com.atlassian.renderer.v2.macro.MacroException: Die Seite wurde nicht gefunden.: WPGL:/://de: LADV Art. 18 Führung (01.08.2018) /fr: ODSE Art. 18 Gestion (01.08.2018) /:/

Seite nicht gefunden: WPGL:/://de: Dokumente und Formulare /fr: Documents et formulaires /:/

 

[themepressdefault:Feedbackformular]

Welche Informationen fehlen Ihnen? Haben Sie einen Fehler entdeckt?

Anzahl verfügbare Zeichen: 2000
Bitte nur Zahlen eintragen
Bitte nur Zahlen eintragen.
dass meine IP-Adresse gespeichert wird und die von mir gemachten Angaben an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Hinweis: Die Daten werden vertraulich behandelt und nur gesetzmässig und zweckgebunden bearbeitet.

 

[themepressdefault:Kontaktformular]

Was Sie auch noch interessieren könnte:


  • Keine Stichwörter

This page has no comments.