Auflösung des Anstellungsverhältnisses infolge Todesfall
Im Falle eines Todes einer Lehrperson endet das Anstellungsverhältnis. Die Familienangehörigen resp. Personen, deren Versorgerin die verstorbenen Person war, haben dann Anspruch auf eine Gehaltsfortzahlung. Auch wird die individuelle Pensenbuchhaltung (IPB) zu diesem Zeitpunkt saldiert.
Gehaltsfortzahlung
Die Gehaltsfortzahlung für Familienangehörige resp. Personen, deren Versorgerin die verstorbenen Person war, wird vom Todestag an für den laufenden Monat wie auch für weitere drei Monate ausgerichtet. Sie kann auf mehrere Berechtigte aufgeteilt werden.
Saldierung IPB
Die individuelle Pensenbuchhaltung wird mit dem Tod einer Lehrperson saldiert. Ein allfälliges Guthaben wird auf Basis des monatlichen Bruttogehalts inkl. Anteil 13. Monatsgehalt und ohne allfällige Zulagen ausbezahlt.
This page has no comments.