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Das Schulsystem im Kanton Bern ist eine Verbundaufgabe zwischen den Gemeinden und dem Kanton. Das Personal- und Gehaltswesen Lehrpersonen ist entsprechend in einem komplexen System über die verschiedenen Organisationen des Schulsystems hin organisiert.

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Organisation Personal- und Gehaltswesen Lehrpersonen

Das Personal- und Gehaltswesen Lehrpersonen basiert auf der Lehreranstellungsgesetzgebung (LAG). Wo im LAG, seinen Ausführungsbestimmungen oder in der besonderen Gesetzgebung die entsprechende Regelung fehlt, kommt die Personalgesetzgebung zur Anwendung.

Die Zuständigkeit für die Personal- und Lohnpolitik der Lehrpersonen liegt bei der Bildungsdirektorin bzw. dem Bildungsdirektor. Strategische Führungsunterstützung und juristische Beratung bietet das Personalmanagement Lehrpersonen (PML), das dem Generalsekretariat (GS) der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) angehört.

Erste Ansprechstelle im Sinne eines Personalwesens ist immer die Schulleitung, das Schulsekretariat oder die Personalverantwortlichen vor Ort. Hier werden auch die Personaldossiers der Lehrpersonen geführt. Die Schulinspektorate oder die zuständigen Stellen haben als Aufsichtsbehörde, nebst der Aufsichtsverantwortung, ebenfalls eine beratende Rolle zu Personal- und Gehaltsfragen der Schulleitungen inne.

Die Abteilung Personaldienstleistungen (APD) des Amts für zentrale Dienste (AZD) der BKD verarbeitet die Gehälter und legt die Einstufungen von rund 16'500 Lehrpersonen der Volks-, Mittel- und Berufsfachschulen im Kanton Bern fest. Sie verarbeitet in Form eines treuhänderischen Auftrags der Gemeinden die Gehälter der Lehrpersonen an Tagesschulen sowie an Schulen der GEF und POM. Sämtliche Unterlagen der Lehrpersonen werden in Lohndossiers durch die APD geführt. Zudem bietet die APD weitere Personaldienstleistungen (z. B. Stellenmarkt, Stellvertretungszentrale, Personalkennzahlen und Auswertungen, etc.) als zentral geführte Angebote für die Schulen an. Die APD stellt ausserdem mittels Schulung, Beratung und interne Revision sicher, dass die zugelassenen dezentralen Gehaltsverarbeitungsstellen der Berufsfachschulen die Gehaltsverarbeitung und Einstufung ihrer Lehrpersonen, gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, korrekt und einheitlich vornehmen.

Die Fachämter AKVB und MBA ihrerseits sind zuständig für die anstellungsrechtlichen Angelegenheiten. Juristische Fragen zur Anstellung können von den Schulen und den Lehrpersonen an den jeweiligen Rechtsdienst der Ämter eingereicht werden. Die Personalkostenplanung gehört ebenfalls zu den Kernaufgaben der Fachämter AKVB und MBA. Sie ermitteln und verbuchen die Personalkosten der Lehrpersonen im Rahmen des gesamtstaatlichen Planungsprozesses.


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