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Der Fachbereich Personalmanagement Lehrpersonen (PML) des Generalsekretariates (GS) der Bildungs- und Kulturdirektion berät die Direktion in allen personalpolitischen Fragen bezüglich Lehrpersonen und Schulleitungen.

Wichtige Links und Formulare

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Die Abteilung Personaldienstleistungen stellt sich vor

Der Fachbereich PML berät die Direktion in allen personalpolitischen Fragen bezüglich Lehrpersonen und Schulleitungen. Neben der politischen Führungsunterstützung der Direktion ist das PML zuständig für die Behandlung konzeptioneller Fragen der Personalpolitik, die Weiterentwicklung und Optimierung der Anstellungs- und Arbeitsbedingungen von Lehrkräften und Schulleitungen und die Leitung von Gesetzgebungsprojekten. Zu den vom PML verfolgten Themen gehören beispielsweise die Überarbeitung des Lohnsystems der Lehrkräfte, die Entwicklung von verbesserten Rahmenbedingungen für Lehrkräfte und Schulleitungen, Fragestellungen betreffend die Pensionskasse, Versicherungen und das Case Management Lehrpersonen, das Treffen von Vorkehrungen gegen die erschwerte Stellenbesetzung, die Behandlung von Reorganisationsfällen und die Ausarbeitung von sozialpolitischen Massnahmen. Weiter berät das PML zu rechtlichen Fragestellungen, die das Lehreranstellungsgesetz betreffen (inkl. Anstellungsverfügungen, Kündigungen usw.) und beantwortet Anfragen zu Datenlieferungen für Studien u. ä.

Dienstleistungen

Die APD unterstützt das Generalsekretariat und die Fachämter der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) im Bereich Personal- und Gehaltswesen Lehrpersonen mit nachfolgenden (Pflicht-) Personaldienstleistungen:

  • Einstufung: Korrekte und einheitliche Einstufung der Lehrpersonen. Auskunft und Beratung bei dossierbezogenen Fragestellungen zur Einstufung.
  • Gehaltsverarbeitung: Fristgerechte und korrekte Gehaltsverarbeitung der Lehrpersonen. Auskunft und Beratung bei dossierbezogenen Fragestellungen zur Gehaltsverarbeitung. Unterstützung der korrekten Gehaltsverrechnung (operativer Lastenausgleich, Rechnungsstellung Dritte).
  • Interne Revision: Beratung und Kontrolle der dezentralen Gehaltsverarbeitungsstellen der Berufsfachschulen.
  • Fallmanagement: Koordination und Bewirtschaftung der Leistungsfälle infolge Krankheit und Unfall. Auskunft und Beratung bei dossierbezogenen Fragestellungen zum Leistungsfall.
  • Personalinformatik: Betrieb, Support, Berechtigungsverwaltung und Weiterentwicklung für das Lohnsystem und Fachapplikationen des Personal- und Gehaltswesens Lehrpersonen.
  • Personalcontrolling: Bereitstellung HR-Cockpit, HR-Kennzahlen und HR-Statistiken Lehrpersonen sowie Simulation/Berechnung infolge von personal- und lohnpolitischen Entscheidungen oder gesetzlichen Revisionen.
  • Personaldatenmanagement: Koordination der Anpassung der Organisationsstruktur sowie der Steuerungselemente im Lohnsystem zwecks korrekter Abwicklung des Personal- und Gehaltswesens Lehrpersonen.
  • Wissensmanagement: Anwenderschulung und Wissensvermittlung zuhanden der Lehrpersonen, Schulleitungen, regionalen Schulinspektorate, Fachämter und des Generalsekretariats im Bereich Personal- und Gehaltswesen Lehrkräfte.
  • Rechtsgeschäfte: Beratung zu rechtlichen Fragestellungen, vermögensrechtliche Verfügungen und Stellungnahmen zu Beschwerden.

Eckdaten zur Abteilung

Organisationseinheit

Generalsekretariat

Abteilung

Personalmanagement Lehrpersonen (PML)

Abteilungsleiter/in

Margot Hofstetter

Kernkompetenzen

Personal- und Gehaltspolitik Lehrpersonen: 

  • Politische Führungsunterstützung der Direktion 
  • Personalpolitik, Anstellungs- und Arbeitsbedingungen
  • Gesetzgebungsprojekte
  • Vorkehrungen gegen erschwerte Stellenbesetzung
  • Reorganisationsfällen sowie die Ausarbeitung von sozialpolitischen Massnahmen

Kontakt

Generalsekretariat (GS)
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern

Tel. +41 31 633 84 36
Kontakt per E-Mail

Rechtliche Grundlage

Das PML erbringt seine Leistungen auf folgender Rechtsgrundlage:

Art. 9 der Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Erziehungsdirektion (Organisationsverordnung ERZ, OrV ERZ) vom 27.11.2002 (Stand 01.03.2018) sowie Abs. 2.3.1 des Reglements Amt für zentrale Dienste der Erziehungsdirektion (Amtsreglement AZD ERZ) vom 1. Juni 2018.

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