Funktionsbezogene Zulagen
Für Lehrpersonen der Sekundarstufe II und der höheren Fachschulen können für die zeitlich begrenzte Übernahme von zusätzlichen, anspruchsvolleren Aufgaben oder einer befristeten Stellvertretung Funktionszulagen gewährt werden. Die Funktionszulagen sollen gezielt Führungsaufgaben im Sinne einer ganzheitlichen Personalentwicklung begünstigen. So können Nachwuchskräfte an den Schulen unterstützt und gefördert und gleichzeitig Schulleitungsmitglieder und Abteilungsleitungen entlastet werden.
Die funktionsbezogene Zulage beträgt monatlich maximal 500 Franken und wird durch die gesamtverantwortlichen Schulleitungsmitglieder festgesetzt. Die Zulage ist nicht pensionskassenpflichtig. Sie wird über den Schulpool finanziert und bleibt damit kostenneutral.
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