Frage | Wo wird der Umfang der Beschäftigungsprozente festgelegt? |
---|---|
Antwort | Der Umfang der Beschäftigungsprozente wird im Pool für Spezialaufgaben festgelegt. Für Funktionen, die aus dem Pool für Spezialaufgaben finanziert werden, die Aufgaben in einer Stellenbeschreibung festzuhalten (Anhang 4 LAV). |
Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Amt für zentrale Dienste
Abteilung Personaldienstleistungen
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 83 12
© 2024 Kanton Bern
This page has no comments.