Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

Frage

Wie ist die Stellvertretung der Klassenlehrfunktion inkl. Funktionszulage geregelt?

Antwort

Gemäss Art. 8 Abs. 2 LADV kann bei Abwesenheiten von Personen, die Spezialaufgaben im Interesse der Schule wahrnehmen, frühestens ab einer Abwesenheitsdauer von einem Monat eine Stellvertretung eingesetzt werden. Sofern es sich also um Anstellungen im Einzellektionenansatz handelt, kann keine Stellvertretung für diese Funktion eingesetzt werden.

Bei längeren Stellvertretungen jedoch wird sowohl der entsprechende Beschäftigungsgrad als auch die Funktionszulage auch an die Stellvertretung ausbezahlt.

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