Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

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Pensionskasse

Die berufliche Vorsorge ist die zweite Säule der Schweizer Sozialvorsorge und eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmenden. Sie soll zusammen mit der ersten Säule den Versicherten nach der Pensionierung die Fortsetzung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen. Die zweite Säule versichert zudem die Risiken Tod und Invalidität.

Beiträge zur beruflichen Vorsorge müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres geleistet werden, sofern der AHV-pflichtigen Jahreslohn den erforderlichen  Mindestlohn übersteigt.

Lehrpersonen im Kanton Bern sind in der Regel bei der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK ) versichert, vereinzelt bei der Bernischen Pensionskasse (BPK).

Weiterführende Informationen zur beruflichen Vorsorge sind bei der Finanzdirektion zu finden.

Versicherungsleistungen und Abzüge

Informationen zu den Versicherungsleistungen und den jeweiligen Abzügen können dem Thema Sozialversicherungen und Abzüge entnommen werden.

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