Pensionskasse
Die berufliche Vorsorge ist die zweite Säule der Schweizer Sozialvorsorge und eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmenden. Sie soll zusammen mit der ersten Säule den Versicherten nach der Pensionierung die Fortsetzung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen. Die zweite Säule versichert zudem die Risiken Tod und Invalidität.
Beiträge zur beruflichen Vorsorge müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres geleistet werden, sofern der AHV-pflichtigen Jahreslohn den erforderlichen Mindestlohn übersteigt.
Lehrpersonen im Kanton Bern sind in der Regel bei der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK ) versichert, vereinzelt bei der Bernischen Pensionskasse (BPK).
Versicherungsleistungen und Abzüge
Informationen zu den Versicherungsleistungen und den jeweiligen Abzügen können dem Thema Sozialversicherungen und Abzüge entnommen werden.
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