Eine Lehrperson kann gegen Verfügungen der Abteilung für Personaldienstleistungen bei der Bildungs- und Kulturdirektion Beschwerde führen.
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Eine Lehrperson kann gegen Verfügungen der Abteilung für Personaldienstleistungen bei der Bildungs- und Kulturdirektion Beschwerde führen.
Gegen Verfügungen der Abteilung für Personaldienstleistungen (z.B. Einstufungsverfügung) kann innert 30 Tagen beim Rechtsdienst der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) schriftlich und begründet eine Beschwerde eingereicht werden.
Das Beschwerdeverfahren folgt einem rechtlich vorgeschriebenen Prozess. Sollte die Beschwerdeführende oder der Beschwerdeführende recht erhalten, nimmt die Abteilung für Personaldienstleistungen (APD) die entsprechende Korrektur der Verfügung vor. Das Verfahren in personalrechtlichen Angelegenheiten ist für die Lehrperson kostenlos. Bei einer Ablehnung der Beschwerde durch die BKD, kann die Lehrperson die Beschwerde kostenpflichtig an die nächsthöhere Instanz weiterziehen (siehe Abbildung).
ABBILDUNG
Wichtig zu wissen: Beschwerdeverfahren
Weiterführende Informationen zum Beschwerdeverfahren und zu den Anforderungen an eine Beschwerde sind beim Rechtsdienst der BKD zu finden.
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155.21 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23.05.1989
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Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Amt für zentrale Dienste
Abteilung Personaldienstleistungen
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