Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

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Die Lehreranstellungsgesetzgebung umfasst das Lehreranstellungsgesetz (LAG), die Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) sowie die Direktionsverordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LADV).

Lehreranstellungsgesetzgebung

Lehreranstellungsgesetz (LAG)

Das Lehreranstellungsgesetz (LAG) regelt die Anstellungsverhältnisse der Lehrpersonen an:

  • öffentlichen bzw. vom Kanton subventionierten Kindergärten
  • öffentlichen Schulen der Volksschulstufe
  • kantonalen Schulheimen für Kinder innerhalb der Schulpflicht
  • kantonale Mittelschulen
  • kantonalen oder vom Kanton subventionierten Berufsfachschulen
  • kantonalen oder vom Kanton subventionierten höheren Fachschulen.

Ausnahmen sind in Art. 1a LAV geregelt.

Das LAG gilt auch für Lehrpersonen und andere Personen, welche eine Funktion in der Schulleitung, in der Schuladministration oder in schulbezogenen Projekten wahrnehmen. Dagegen gilt es nicht für das ausschliesslich administrativ und technisch tätige Personal der Schulen. Wo im LAG, seinen Ausführungsbestimmungen und der besonderen Gesetzgebung keine Regelung entnommen werden kann, findet die Personalgesetzgebung des Kantons Anwendung.

Aktuell gültige Version des LAG

Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV)

Die Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) regelt.. 

Aktuell gültige Version des LAV

Direktionsverordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LADV)

Die Direktionsverordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LADV) regelt...

Aktuell gültige Version des LADV



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