Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

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Die Personalgesetzgebung findet in der Lehreranstellung dort Anwendung, wo im LAG, seinen Ausführungsbestimmungen und der besonderen Gesetzgebung keine Regelung entnommen werden kann. 

Personalgesetzgebung

Die Personalgesetzgebung bestehend aus dem Gesetz (PG) und den dazugehörigen Verordnungen (PV) bildet die Grundlagen für die Personalpolitik des Kantons und regelt die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons, der Universität, der Berner Fachhochschule und der Pädagogischen Hochschule. Vorbehalten bleiben dabei abweichende Vorschriften der besonderen Gesetzgebung wie es diese zum Beispiel für Lehrpersonen gibt. Das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) regelt das Verfahren vor den Verwaltungsbehörden, wie dies die Bildungs- und Kulturdirektion eine ist, und vor den Verwaltungsjustizbehörden im Kanton und in den Gemeinden.

Aktuelle Version PG

Aktuelle Version PV

Aktuelle Version VRPG

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