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Frage | Darf ich während der Arbeitszeit stillen und abpumpen? |
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Antwort | Ja. Stillende Mütter erhalten für das Stillen oder Abpumpen von Milch insgesamt bis zu drei Arbeitstage pro Monat bezahlten Urlaub. Der Urlaub gilt während des ersten Lebensjahrs des Kindes und wird dem individuellen Beschäftigungsgrad entsprechend berechnet. Es gelten folgende Richtwerte:
Der Urlaub kann nicht für einen anderen Zweck bezogen werden, wenn das Stillen bzw. Abpumpen ausserhalb der Unterrichtszeit erfolgen kann oder nicht mehr notwendig ist. |
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