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Der Berufsauftrag ist ein grundlegendes Instrument in der Planung und Gestaltung der Arbeitszeit an der Schule. Er definiert die Rahmenbedingungen und regelt Inhalt und Bemessung der zu erfüllenden Aufgaben. Dadurch dient er auch als wichtiges Führungsinstrument für die Schulleitungen. Der Berufsauftrag gliedert sich in vier Bereiche: Das Unterrichten, Erziehen, Beraten und Begleiten, die Mitarbeit bei der Unterrichts-, Schul- und Qualitätsentwicklung, die Zusammenarbeit sowie die Weiterbildung.

Wichtige Links und Formulare

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Berufsauftrag

Lehrerinnen und Lehrer tragen während des Unterrichts und während besonderen Schulveranstaltungen die Verantwortung für die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler sowie Lernende. Sie achten deren Persönlichkeit und leiten sie zu verantwortungsbewusstem und selbständigem Handeln an. Lehrerinnen und Lehrer geniessen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Lehrfreiheit, solange sie sich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, des Leitbilds sowie der Qualitätsvorgaben der Schule bewegen.

Der Berufsauftrag ist ein wichtiges Instrument für die Planung und Gestaltung der Arbeitszeit an der Schule. Er beschreibt die Arbeitsfelder, legt den Handlungsspielraum für die Lehrerinnen und Lehrer fest und präzisiert so die Erwartungen an diese. Der Berufsauftrag ist innerhalb der Jahresarbeitszeit von 1930 Stunden zu erfüllen. Er setzt sich aus den vier nachfolgend beschriebenen Pfeilern zusammen:


ABBILDUNG


Unterrichten, Erziehen, Beraten und Begleiten

Der grösste Teil der Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen fällt in den Bereich des Unterrichtens, Erziehens, Beratens und Begleitens. Sie setzen dafür rund 85 Prozent der Arbeitszeit ein. Insbesondere das Planen, Vorbereiten, Organisieren, Durchführen und Auswerten des Unterrichts stehen hier im Zentrum. Auch die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lernenden fällt in diesen Bereich. Weitere Aufgaben sind beispielsweise die Mitarbeit an Abschlussprüfungen der Schulen, die Beteiligung an den Aufnahme- und Übertrittsverfahren oder die Mithilfe bei der Durchführung von speziellen Schulveranstaltungen. Die Erziehung ist Bestandteil aller schulischen Tätigkeiten.

Die Lehrperson steht den Schülerinnen und Schüler sowie den Lernenden bei schulischen Fragen beratend zur Seite. Personen, die für die Erziehung und Förderung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, können sich ebenfalls beraten lassen oder Auskünfte verlangen. Das Beraten umfasst vor allem die Förderung von Lernprozessen, die Prävention von Lernproblemen, das Aktivieren von zusätzlichen Ressourcen und die Unterstützung bei Schul- und Berufslaufbahnentscheiden.

Die Lehrpersonen begleiten die Schülerinnen und Schüler sowie die Lernenden als Einzelpersonen und als Lerngemeinschaft.

Mitarbeit bei der Unterrichts-, Schul- und Qualitätsplanung

Ein weiterer, wesentlicher Teil des Berufsauftrags ist die aktive Mitarbeit an der Zielerreichung, an der Organisation und an der Administration der Schule nach Anweisung der Schulleitung. Dafür sind zusammen mit dem Bereich der Zusammenarbeit rund 12 Prozent der Arbeitszeit einzusetzen. Unter diesem Aspekt evaluieren die Lehrpersonen den eigenen Unterricht und streben eine Weiterentwicklung an. Sie arbeiten sowohl fachlich, methodisch-didaktisch wie auch bezüglich der Schulkultur aktiv an der Qualitätsentwicklung mit.

Zusammenarbeit

Der Schulbetrieb erfordert eine enge Zusammenarbeit mit verschiedensten Stellen. So arbeiten die Lehrpersonen mit den Schülerinnen und Schülern und den Lernenden, den Erziehungsberechtigten, den Kolleginnen und Kollegen, der Schulleitung, den Behörden, den Fachpersonen und Fachstellen, den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern sowie mit weiteren Personen aus dem Umfeld der Schule zusammen. Auch pflegen sie einen engen Austausch mit den abgebenden und weiterführenden Bildungsinstitutionen sowie den kantonalen Behörden.

Weiterbildung

Lehrpersonen bilden sich zur Erhaltung und Erweiterung ihrer fachlichen, pädagogischen, psychologischen, methodisch-didaktischen und persönlichen Kompetenzen, zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Team und zur Weiterentwicklung der Schule als Organisation weiter. Für die Weiterbildung sind drei Prozent der Jahresarbeitszeit einzusetzen.

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