Frage | Gilt der Sperrfristenschutz auch bei Kündigungen infolge einer Reorganisation nach Art. 10a ff. LAG? |
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Antwort | Nein. Die Sperrfristenregelung kommt bei einer Kündigung infolge Reorganisation nicht zum Tragen, weil die Auflösung infolge Reorganisation in den Art. 10a bis 10d LAG abschliessend geregelt ist und folglich nicht auf Art. 10 LAG oder das Personalgesetz abgestellt wird. |
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