Frage | Welches Datum ist bei einer Kündigung für die Fristberechnung massgebend? |
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Antwort | Bei einer Kündigung ist stets deren Empfang massgebend (also nicht das Versanddatum). Für die Fristberechnung ist bei einer Kündigung durch die Lehrperson folglich das Datum massgebend, an welchem die Anstellungsbehörde diese Kündigung erhält/empfängt. |
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