Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

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Eine Lehrperson kann gegen Verfügungen der Abteilung für Personaldienstleistungen bei der Bildungs- und Kulturdirektion Beschwerde führen.

Beschwerdeverfahren

Gegen Verfügungen der Abteilung für Personaldienstleistungen (z.B. Einstufungsverfügung) kann innert 30 Tagen beim Rechtsdienst der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) schriftlich und begründet eine Beschwerde eingereicht werden.

Das Beschwerdeverfahren folgt einem rechtlich vorgeschriebenen Prozess. Sollte die Beschwerdeführende oder der Beschwerdeführende recht erhalten, nimmt die Abteilung für Personaldienstleistungen (APD) die entsprechende Korrektur der Verfügung vor. Das Verfahren in personalrechtlichen Angelegenheiten ist für die Lehrperson kostenlos. Bei einer Ablehnung der Beschwerde durch die BKD, kann die Lehrperson die Beschwerde kostenpflichtig an die nächsthöhere Instanz weiterziehen (siehe Abbildung).


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Wichtig zu wissen: Beschwerdeverfahren

  • Die Rechtsmittelfrist von 30 Tagen kann nicht verlängert werden.
  • Das Verfahren ist schriftlich.
  • Es werden alle Beteiligten angehört.
  • Während eines laufenden Verfahrens darf der Rechtsdienst nicht eine Partei beraten oder mit einer einzelnen Partei über den Fall diskutieren.

Weiterführende Informationen zum Beschwerdeverfahren und zu den Anforderungen an eine Beschwerde sind beim Rechtsdienst der BKD zu finden.

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155.21 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23.05.1989

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