Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PG Art. 12d        Auswertung von Personendaten

1 Die nicht personenbezogene Auswertung der nach Artikel 12c aufgezeichneten Daten ist zulässig.

2 Die personenbezogene, nicht namentliche Auswertung der nach Artikel 12c aufgezeichneten Daten ist stichprobenartig nur zulässig zu folgenden Zwecken:

a Kontrolle der Nutzung der elektronischen Infrastruktur,

b Kontrolle der Arbeitszeiten des Personals.

3 Die personenbezogene, namentliche Auswertung der nach Artikel 12c aufgezeichneten Daten ist nur zulässig zu folgenden Zwecken:

a Abklärung eines konkreten Verdachts auf Missbrauch der elektronischen Infrastruktur und Ahndung eines erwiesenen Missbrauchs,

b Analyse und Behebung von Störungen der elektronischen Infrastruktur und Abwehr konkreter Bedrohungen dieser Infrastruktur,

c Bereitstellung benötigter Dienstleistungen,

d Erfassung und Fakturierung erbrachter Leistungen,

e Kontrolle der individuellen Arbeitszeiten.

4 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über Auswertungen nach Absatz 3 Buchstabe a vorgängig zu informieren.

Kommentare

This page has no comments.