Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PG Art. 57a        Vertrauensarbeitszeit

1 Für Generalsekretärinnen und Generalsekretäre und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, für Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher, für die hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts, für die Generalstaatsanwältin oder den Generalstaatsanwalt und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie für weitere vergleichbare Funktionen gilt die Vertrauensarbeitszeit.

2 Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

a sind von der Arbeitszeiterfassung befreit,

b erhalten zwei der folgenden Leistungen gemäss ihrer Wahl:

c haben Anrecht auf den maximalen Ferienanspruch.

3 Der Regierungsrat kann die Vertrauensarbeitszeit für weitere Funktionen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in anderen Gehaltsklassen vorsehen.

4 Er regelt die Einzelheiten durch Verordnung.

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