Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 136c        Ausgleich der Arbeitszeitsaldi

1 Ein positiver oder negativer Arbeitszeitsaldo ist bis zum Wechsel des Arbeitszeitmodells (Vertrauensarbeitszeit), zum Übertritt in eine andere Organisationseinheit oder zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglichst auszugleichen. Artikel 160g bleibt vorbehalten.

2 Ein positiver Saldo wird finanziell auf der Basis des aktuellen monatlichen Bruttogehalts einschliesslich des Anteils des 13. Monatsgehalts und ohne allfällige Zulagen abgegolten, wenn ein Abbau der Plusstunden aus dienstlichen Gründen, wegen Krankheit, Unfall oder Tod bis zum Wechsel des Arbeitszeitmodells (Vertrauensarbeitszeit), zum Übertritt in eine andere Organisationseinheit oder zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich war.

3 Besteht beim Wechsel des Arbeitszeitmodells (Vertrauensarbeitszeit), beim Übertritt in eine andere Organisationseinheit oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein negativer Saldo, wird das letzte Gehalt gekürzt. Das zu viel ausgerichtete Gehalt wird auf der Basis des aktuellen monatlichen Bruttogehalts einschliesslich des Anteils des 13. Monatsgehalts und ohne allfällige Zulagen verrechnet bzw. zurückgefordert.

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