Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. T6-1        Einführung Vertrauensarbeitszeit

1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für die ab dem 1. Januar 2020 die Vertrauensarbeitszeit gilt, werden bestehende Zeitguthaben aus der Jahresarbeitszeit auf dieses Datum hin grundsätzlich ausbezahlt. 

2 Zeitguthaben bis zu 100 Plusstunden werden ohne weitere Zustimmung ausbezahlt.

3 Bei Zeitguthaben, die den festgelegten Höchstsaldo von 100 Plusstunden überschreiten, ist für eine Auszahlung die Zustimmung des betreffenden Mitglieds des Regierungsrates, der Staatsschreiberin oder des Staatsschreibers, der oder des Vorsitzenden der Justizleitung, der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs des Grossen Rates, der oder des Beauftragten für Datenschutz oder der Vorsteherin oder des Vorstehers der Finanzkontrolle einzuholen. Wird die Zustimmung verweigert, verfallen die den zulässigen Höchstsaldo übersteigenden Plusstunden entschädigungslos.

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