Frage | Wer ist Genehmigungsinstanz bei einer Schule? |
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Antwort | Genehmigungsinstanz = Die Schulleitung resp. der Personaldienst der betroffenen Schule und ggf. direkte Vorgesetzte bei Schulen Sek II. Aus technischer Sicht sind dies Personen mit der Funktion "Schulleitung", "Leitung Spezialunterricht" oder ggf. "Abteilungs-/Bereichsleitung" an Schulen Sek II. Schulleitungen/Personaldienste können die Personen inkl. Funktionsbezeichnung in der ePM überprüfen: |
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