Frage | Wie können Stellvertretungen für Schulleitungsfunktionen und Spezialaufgaben abgerechnet werden? |
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Antwort | Die Anstellungsbehörde kann bei Abwesenheiten von Personen mit Schulleitungsfunktionen ab dem ersten Abwesenheitstag eine Stellvertretung anstellen, wenn die Abwesenheit länger als eine Woche dauert. Bei Abwesenheiten (von einem Monat und mehr) von Personen mit Spezialaufgaben kann eine Stellvertretung frühestens ab einer Abwesenheitsdauer von einem Monat eingesetzt werden Die Stellvertretungen für diese Funktionen werden via ePM gemeldet und nicht über die Einzellektionen-App. Weiterführende Infos: Anstellung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern |
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